Hydraulischer Abgleich / Verfahren A oder B ?

Der hydraulische Abgleich ist der Geheimtipp um Heizenergie & Geld zu sparen.

Das Wasser in einer Heizung sucht sich immer den Weg des geringsten Widerstandes.

Die Folge:
Zimmer, die in der Nähe des Heizzentrums liegen, erhitzen sich zu stark – vom Heizkessel weiter entfernte Räume werden hingegen nicht ausreichend warm.
Die Lösung: ein hydraulischer Abgleich. Diese einfache Maßnahme sorgt dafür, dass sich die Wärme gleichmäßig im Haus verteilt. Temperatur und Wassermenge in der Heizungsanlage werden dabei optimal eingestellt. Dazu werden alle Komponenten der Heizungsanlage – vom Heizkessel bis zur Heizungspumpe – richtig dimensioniert und auf den Energiebedarf des Hauses abgestimmt. An den Thermostatventilen wird durch Voreinstellung die Durchflussmenge des Heizwassers am Heizkörper exakt reguliert und an den erforderlichen Bedarf des Raumes angepasst.

Das Ergebnis:

  • die optimale Verteilung der Wassermenge auf die einzelnen Heizkörper oder die Bereiche der Fußbodenheizung,
  • die Reduzierung der maximal erforderlichen Pumpenleistung,
  • die Vermeidung von Strömungsgeräuschen in den Heizkörperventilen,
  • die Absenkung der Rücklauftemperatur zur Verbesserung des Brennwerteffektes und
  • die ideale Betriebsweise der Wärmeverteilung, was insbesondere für den Einsatz einer Wärmepumpe eine grundsätzliche Voraussetzung ist.

Voraussetzung für das optimale Einstellen der Heizanlage sind voreinstellbare Thermostatventile oder Rücklaufverschraubungen an den Heizkörpern. Wichtig ist auch, dass es sich um ein Zweirohr-System handelt, dass also zwei Rohre zum Heizkörper führen. Ein Einrohr-System kann nur beschränkt abgeglichen werden.

So läuft ein hydraulischer Abgleich der Heizung ab

Welche Daten braucht man für einen hydraulischen Abgleich?

Zunächst wird die Heizlast für jeden Raum berechnet. Entscheidend dafür sind die Raumgröße sowie die Außenflächen, also Wände, Decken, Fenster und Türen. Am einfachsten und schnellsten für Hauseigentümer und Handwerker geht das, wenn die Baupläne des Hauses vorliegen. Die errechnete Heizlast wird dann mit der Heizleistung der vorhandenen Heizkörper verglichen. Zusätzlich wird die Entfernung zur Heizungspumpe berücksichtigt. Aus diesen Daten ergeben sich die Einstellwerte für die Thermostate der Heizkörper.

Der hydraulische Abgleich ist immer erforderlich, wenn die Heizungsanlange ausgetauscht wird sowie bei einem Ersatz oder erstmaligem Einbau von Umwälzpumpen des Heizkreislaufes oder wenn Dämmmaßnahmen durchgeführt werden, welche den Heizwärmebedarf QH oder alternativ die Heizlast des sanierten Gebäudes um mehr als 25% reduzieren.

Gesetzliche Pflichten und Voraussetzung für staatliche Fördermittel

Für Neubauten schreibt der Gesetzgeber in der Energieeinsparverordnung (EnEV) den hydraulischen Abgleich vor. Auch in bestehenden Gebäuden ist er im Falle einer wesentlichen Änderung im Heizungssystem notwendig.

Wer zudem seine Heizung modernisieren und dafür gleichzeitig staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen will, kommt um den hydraulischen Abgleich nicht herum. Denn eine solche Maßnahme ist eine Voraussetzung für eine finanzielle Förderung zum Beispiel durch die KfW-Bank als auch viele andere Förderungen z. B. der Bundesländer.

Zudem ist der Handwerker gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) verpflichtet, für Bauleistungen nach VOB Teil C und DIN 18380 einen hydraulischen Abgleich durchzuführen.

Verfahren A oder Verfahren B ?

Verfahren A:
Hier handelt es sich um ein Näherungsverfahren, die relevanten Werte werden überschlägig errechnet. Die Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen des hydraulischen Abgleichs kann auch in Zukunft mit dem Verfahren A erfolgen.

Verfahren B:
Grundlage ist hier die raumweise Heizlastberechnung, die in Anlehnung an die DIN EN 12831 erfolgt und in den meisten Fällen per Software ermittelt wird. Wer die Förderung durch das KfW-Heizungspaket nutzen möchte, muss das Verfahren B anwenden. Auch wenn der Standard eines KfW-Effizienzhauses erreicht werden soll, ist weiterhin das Verfahren B vorgeschrieben.

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