Gebäudeenergieberater sind mit am besten geeignet, eine energetische Sanierung zu planen. Sie haben die verschiedenen Gewerke im Blick und gehen umfassend vor. Doch die Berufsbezeichnung ist gesetzlich nicht geschützt. Die Folge: Immobilieneigentümern wird so mancher Unsinn angeboten und Geld nicht wirksam eingesetzt. Mit der neuen Beratungsleitlinie verpflichten sich Energieberater zu fünf Qualitätskriterien.
1. Ganzheitlich und branchenübergreifend
Zunächst sollte die Beratung ganzheitlich und branchenübergreifend sein. Da Häuser und Wohnungen komplexe Systeme darstellen, bei denen alles mit allem zusammenhängt, muss eine gute Sanierungsberatung von der Hülle über die Gebäudetechnik bis hin zum Einsatz erneuerbarer Energien jegliche Komponenten miteinbeziehen.
2. Neutral und auf das Vorhaben bezogen
Weiterhin sollte die Beratung neutral und vorhabensbezogen erfolgen. Angesichts der Vielzahl an Produkten und Baustoffen verpflichten sich die Berater nur ökonomisch und ökologisch sinnvolle zu wählen.
3. Technische Vorgaben nach KfW
Der dritte Punkt betrifft die technischen Vorgaben, die auf den Rahmenbedingungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beruhen. Energieberater sollen den Standard der KfW-Einzelmaßnahmen anstreben – oder sogar über ihn hinausgehen. Wer heute besser saniert, als aktuell vorgeschrieben, macht sein Gebäude zukunftsfähig. Damit erfüllt es auch bei künftigen gesetzlichen Verschärfungen die Anforderungen und erspart kostenintensive Nachbesserungen.
4. Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen
Der Energieberater verpflichtet sich außerdem, gängige Gesetze und Verordnungen einzuhalten und die Eigentümer über Kosten- und Einsparmöglichleiten aufzuklären. Auch dies sollte selbstverständlich sein, ist aber heute nicht immer geltende Praxis. Ein individueller Sanierungsplan ist in diesem Zusammenhang häufig ein praktikabler Einstieg.
5. Kontinuierliche Weiterbildung
Fünftens erklären sich die Berater dazu bereit, ihr Wissen zur Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energieträgern durch Weiterbildungen stets aktuell zu halten.
Orientierung für Eigentümer
Die Beratungsleitlinie birgt für sanierungswillige Gebäudeeigentümer den Vorteil, dass in Anbetracht der vielen, komplexen Baumaßnahmen die Effizienzpotenziale wenn irgend möglich voll ausgeschöpft werden. Damit wird eine professionelle, langfristig sinnvolle energetische Sanierung gewährleistet. Die Umsetzung kann je nach finanziellen Möglichkeiten dann auch in mehreren Schritten erfolgen. Energieberater wiederum bekommen klare Eckpunkte zur Orientierung und können die Eigentümer gezielt unterstützen.